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Leistung

Innergemeinschaftliche Umsatzsteuer und grenzüberschreitende Geschäfte

Wir behandeln die USt für innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe korrekt: VIES-Prüfung, Reverse Charge und die zusammenfassende Meldung 390.

Umsatzsteuer über Grenzen hinweg

Der Handel mit Partnern aus anderen EU-Staaten hat eigene USt-Regeln: innergemeinschaftliche Lieferungen können steuerfrei sein, Erwerbe werden per Reverse Charge gemeldet, und alle Vorgänge werden gesondert berichtet. Ein Fehler führt schnell zu USt-Differenzen und Prüfungen.

Was wir für Sie tun

  • Prüfung der Gültigkeit der USt-IdNr des Partners im VIES-System;
  • Korrekte Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen;
  • Behandlung innergemeinschaftlicher Erwerbe per Reverse Charge;
  • Erstellung der zusammenfassenden Meldung 390;
  • Abgleich mit der USt-Erklärung (300) und der e-Factura;
  • Beratung zu Dreiecksgeschäften und grenzüberschreitenden Dienstleistungen.

Warum Conta Fiscal

Für Unternehmen mit deutschen und österreichischen Partnern behandeln wir die innergemeinschaftliche USt korrekt und kommunizieren direkt auf Deutsch.

Häufige Fragen

Sie können steuerfrei sein, wenn die Bedingungen erfüllt sind: gültige USt-IdNr des Käufers im VIES, Warentransport in einen anderen EU-Staat und passende Unterlagen.

Die zusammenfassende Meldung der innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerbe, die wir monatlich für Ihre EU-Geschäfte erstellen und einreichen.

Über das VIES-System der Europäischen Kommission. Wir prüfen die Gültigkeit vor Anwendung der Befreiung.

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