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Leistung

Doppelbesteuerungsabkommen

Wir sorgen dafür, dass Sie dasselbe Einkommen nicht doppelt versteuern, indem wir die Doppelbesteuerungsabkommen, denen Rumänien beigetreten ist, korrekt anwenden.

Was ist Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung entsteht, wenn dasselbe Einkommen in zwei Staaten besteuert wird — etwa Dividenden einer rumänischen Firma an einen deutschen Gesellschafter oder das Gehalt eines entsandten Mitarbeiters. Rumänien hat mit über 90 Staaten, darunter Deutschland und Österreich, Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die festlegen, welcher Staat besteuern darf und wie die Anrechnung erfolgt.

Was wir für Sie tun

  • Analyse der konkreten Situation und Bestimmung des anwendbaren Abkommens;
  • Beschaffung der erforderlichen Ansässigkeitsbescheinigung;
  • Anwendung des ermäßigten Steuersatzes (z. B. bei Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren);
  • Erstellung der Unterlagen für Anrechnung oder Befreiung;
  • Abgabe der Erklärungen in Rumänien und Vorbereitung der Unterlagen für das ausländische Finanzamt.

Warum die korrekte Anwendung zählt

Ohne Ansässigkeitsbescheinigung und korrekte Unterlagen gilt der höhere Standardsteuersatz. Eine korrekte Anwendung kann die Quellensteuer erheblich senken.

Häufige Fragen

Durch Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens: Wir beschaffen die Ansässigkeitsbescheinigung, wenden den ermäßigten Satz an und dokumentieren die Anrechnung.

In der Regel ja. Sie belegt Ihre steuerliche Ansässigkeit und ermöglicht den ermäßigten Abkommenssatz. Wir helfen bei der Beschaffung.

Ja. Die Abkommen sehen ermäßigte Sätze für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen beiden Staaten vor.

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