Ein Mitarbeiter, zwei Steuersysteme
Wird ein Mitarbeiter aus Rumänien ins Ausland entsandt — oder umgekehrt — stellen sich heikle Fragen: In welchem Staat wird die Lohnsteuer gezahlt, wo sind Sozialbeiträge fällig, welche Formulare sind nötig. Falsche Handhabung führt zu Doppelbesteuerung oder Sanktionen.
Was wir für Sie tun
- Bestimmung des Besteuerungsstaats für den Lohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen;
- Klärung, wo die Sozialbeiträge fällig sind (Formular A1 in der EU);
- Korrekte Berechnung des Nettolohns bei Entsendung;
- Erstellung der Unterlagen für die Behörden beider Staaten;
- Beratung des Arbeitgebers zu den Meldepflichten.
Warum Conta Fiscal
Wir kommunizieren mit Mitarbeiter und Arbeitgeber auf Deutsch oder Englisch und verbinden die rumänischen Regeln korrekt mit denen des Entsendestaats.
Häufige Fragen
Das hängt von der Dauer der Entsendung und dem Abkommen ab. Häufig bleibt die Steuer unter 183 Tagen im Ansässigkeitsstaat. Wir prüfen den konkreten Fall.
Es bescheinigt, in welchem EU-Staat während der Entsendung die Sozialbeiträge gezahlt werden, und vermeidet Doppelzahlung. Wir helfen bei der Beschaffung.
Nein, wenn das Abkommen korrekt angewendet und die Dokumentation vollständig ist. Genau das stellen wir sicher.