Die vom Gesetz geforderten Register
Das Buchhaltungsgesetz schreibt jedem Unternehmen drei Pflichtregister vor: das Journal (chronologische Erfassung), das Inventarregister (inventarisierte Aktiva und Passiva) und das Hauptbuch (Stand jedes Kontos). Fehlen oder fehlerhafte Führung werden sanktioniert und schaffen Probleme bei jeder Prüfung.
Was wir für Sie tun
- Erstellung des Journals;
- Erstellung des Inventarregisters auf Basis der Inventur;
- Erzeugung des Hauptbuchs nach Konten;
- Nummerierung und Aufbewahrung nach den Vorschriften;
- Archivierung nach den gesetzlichen Fristen.
Warum es zählt
Diese Register sind das offizielle Gedächtnis der Buchhaltung. Bei einer Prüfung gehören sie zu den ersten Anforderungen. Wir führen sie korrekt und vollständig.
Häufige Fragen
Journal, Inventarregister und Hauptbuch. Wir erstellen und bewahren sie gemäß dem Buchhaltungsgesetz auf.
Buchhaltungsregister werden in der Regel 10 Jahre aufbewahrt, einige Dokumente mit anderen Fristen. Wir sorgen für korrekte Archivierung.
Ja, unter den gesetzlichen Bedingungen. Wir erzeugen und bewahren sie in der akzeptierten Form auf.