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Buchhaltung einer neuen Firma im ersten Jahr

Das erste Jahr einer neuen Firma in Rumänien bestimmt die steuerliche Richtung: Kleinstunternehmen oder Gewinnsteuer, Umsatzsteuer, SPV, e-Rechnung und Meldepflichten ab dem ersten Monat.

31 März 2026 · Ratgeber

Aus buchhalterischer und steuerlicher Sicht ist das erste Lebensjahr einer Firma das wichtigste. Die in den ersten Wochen getroffenen Entscheidungen — die Besteuerungsform, der Umsatzsteuerstatus, die Organisation der Grundaufzeichnungen — sind keine bloßen Formalitäten, sondern Weichenstellungen mit langfristiger Wirkung, die sich rückwirkend oft nur schwer korrigieren lassen. Eine von Anfang an sauber aufgesetzte Buchhaltung einer neuen Firma in Rumänien spart Geld, Zeit und vor allem die Bußgelder, die genau dann entstehen, wenn der Geschäftsführer glaubt, die Firma sei „noch gar nicht richtig gestartet”.

Tatsächlich beginnen die steuerlichen Pflichten mit dem ersten Monat nach der Eintragung ins Handelsregister — unabhängig davon, ob bereits eine Rechnung ausgestellt wurde. Selbst eine Gesellschaft ohne Tätigkeit hat Meldefristen, die aus Unkenntnis leicht versäumt werden. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, was ein Geschäftsführer über Buchhaltung und Steuern im ersten Jahr wissen muss — von der Wahl des Steuerregimes bis zur Registrierung im Spațiul Privat Virtual (SPV) und der Einrichtung der e-Rechnung.

Ein grundsätzlicher Hinweis vorab: Steuersätze, Freigrenzen und Schwellenwerte ändern sich in Rumänien häufig, teils von Jahr zu Jahr oder sogar unterjährig. Die unten genannten Zahlen dienen als Orientierung für das Bezugsjahr 2026; prüfen Sie stets den aktuell gültigen Wert zum Zeitpunkt der Entscheidung mit Ihrem Steuerberater.

Die erste große Entscheidung: Kleinstunternehmen oder Gewinnsteuer

Die wichtigste steuerliche Wahl einer neuen Firma ist das Besteuerungsregime der Gesellschaft. In Rumänien gibt es für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL) im Wesentlichen zwei Regime: die Kleinstunternehmenssteuer (impozit pe microîntreprindere) und die Gewinnsteuer (impozit pe profit).

Das Regime des Kleinstunternehmens sieht eine Steuer als Prozentsatz des Gesamtumsatzes vor, unabhängig von den Kosten. Es ist attraktiv für Firmen mit hoher Gewinnmarge und geringen Ausgaben (Dienstleistungen, Beratung). Der Zugang ist an eine jährliche Umsatzgrenze, mindestens einen Angestellten sowie an Einschränkungen hinsichtlich Tätigkeit und Gesellschafterstruktur gebunden.

Das Regime der Gewinnsteuer wendet einen Satz auf die Differenz zwischen Einnahmen und abzugsfähigen Ausgaben an. Es ist meist vorteilhafter für Firmen mit hohen Kosten (Handel mit geringer Marge, Produktion, investitionsintensive Tätigkeiten), bei denen die reale Bemessungsgrundlage deutlich unter dem Umsatz liegt.

So treffen Sie die richtige Wahl

Die Wahl hängt von drei Faktoren ab: Art der Tätigkeit, geschätztes Umsatzniveau und Kostenstruktur. Die folgende Tabelle fasst die Logik zusammen:

Kriterium Spricht für Kleinstunternehmen Spricht für Gewinnsteuer
Gewinnmarge Hoch (geringe Kosten) Niedrig (hohe Kosten)
Tätigkeitsart Dienstleistung, Beratung Handel, Produktion
Umsatzniveau Unter der gesetzlichen Grenze Über der Grenze oder rasch wachsend
Planbarkeit Einfach zu schätzende Steuer An realen Gewinn gekoppelt

Achtung: Bestimmte Tätigkeiten (etwa Beratung oder Management) können vom Kleinstunternehmensregime ausgeschlossen oder an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein. Die Entscheidung sollte daher nicht allein anhand von Zahlen, sondern auch nach dem CAEN-Code (Tätigkeitscode) getroffen werden. Ein Steuerberater erstellt Ihnen vor der Gründung eine Vergleichssimulation. Sehen Sie unser vollständiges Angebot an Buchhaltungs- und Steuerberatungsleistungen für neue Firmen.

Umsatzsteuerregistrierung: Schwelle und Art der Umsätze

Eine neue Firma wird nicht automatisch umsatzsteuerpflichtig. Die Registrierung zur Umsatzsteuer (TVA) kann verpflichtend sein (bei Überschreiten der Befreiungsgrenze für Kleinunternehmen) oder freiwillig (auf Antrag, auch unterhalb der Grenze).

Grundregel: Überschreitet der Jahresumsatz die gesetzliche Befreiungsgrenze, muss sich die Firma umsatzsteuerlich registrieren und beginnt, Umsatzsteuer zu erheben und abzuziehen. Die Grenze ist ein gesetzlich veränderlicher Wert — prüfen Sie den aktuell gültigen Betrag.

Die freiwillige Registrierung kann von Anfang an vorteilhaft sein, etwa wenn:

  • die Firma anfangs hohe Investitionen tätigt (Ausrüstung, Ausbau) und die Vorsteuer abziehen will;
  • die Hauptkunden selbst umsatzsteuerpflichtige Firmen sind, für die die Umsatzsteuer keine Kosten darstellt;
  • die Firma innergemeinschaftliche Erwerbe oder Lieferungen tätigt — besonders relevant für Firmen mit ausländischem Kapital, die mit der Muttergesellschaft in einem anderen EU-Staat handeln.

Verkaufen Sie hingegen überwiegend an Privatpersonen, kann der Status als Nichtsteuerpflichtiger Ihre Preise wettbewerbsfähiger machen. Für innergemeinschaftliche Umsätze besteht zudem die Pflicht zur Eintragung ins Register der innergemeinschaftlichen Unternehmer (ROI) und zur Meldung über die zusammenfassende Meldung. Diese Punkte sollten schon im ersten Monat geklärt werden, wenn die Firma in der EU handelt.

Pflichten ab dem ersten Monat: SPV, e-Rechnung und Grundaufzeichnungen

Unabhängig vom Steuerregime hat jede neue Firma eine Reihe von Pflichten, die unmittelbar nach der Eintragung beginnen.

1. Registrierung im Spațiul Privat Virtual (SPV)

Das SPV ist der offizielle Kommunikationskanal mit der Finanzverwaltung ANAF. Praktisch alle Erklärungen, Bescheide und der steuerliche Schriftverkehr laufen über das SPV. Die Registrierung (in der Regel mit einem qualifizierten digitalen Zertifikat) gehört zu den ersten Schritten, denn ohne SPV-Zugang können keine Erklärungen eingereicht und keine Mitteilungen der Behörde — einschließlich Mahnungen — empfangen werden.

2. Einrichtung der e-Rechnung

Das nationale System e-Rechnung (RO e-Factura) ist für die Rechnungsstellung im B2B- und B2G-Bereich verpflichtend geworden. Eine neue Firma muss ab der ersten Rechnung in der Lage sein, elektronische Rechnungen über das ANAF-System auszustellen und zu empfangen. Das erfordert eine kompatible Rechnungssoftware oder die Anbindung an die Plattform sowie das digitale Zertifikat. Beachten Sie auch die verbundenen Meldepflichten wie SAF-T (informative Meldung) und, für den Transport von Gütern mit Steuerrisiko, e-Transport.

3. Organisation der Grundaufzeichnungen

Grundaufzeichnungen bedeuten die korrekte Sammlung und Archivierung aller Belege: ausgestellte und erhaltene Rechnungen, Kassenbons, Kontoauszüge, Verträge, Lohnabrechnungen. Eine neue Firma sollte von Anfang an einen klaren Ablauf festlegen: Wer sammelt die Dokumente, in welchem Format, bis wann gelangen sie zum Buchhalter.

4. Einhaltung der Meldefristen

Auch im ersten Jahr entstehen wiederkehrende Fristen. Die folgende Tabelle zeigt die Hauptkategorien (die genauen Termine ergeben sich aus dem jährlichen Steuerkalender):

Pflicht Wen sie betrifft Richtwert Häufigkeit
Lohn- und Beitragsmeldungen Firmen mit Angestellten Monatlich
Umsatzsteuervoranmeldung Umsatzsteuerpflichtige Monatlich oder vierteljährlich
Zusammenfassende Meldung (EU-Umsätze) Firmen mit EU-Geschäften Monatlich
Steuererklärung (Micro oder Gewinn) Alle Gesellschaften Vierteljährlich / jährlich
Jahresabschluss Alle Gesellschaften Jährlich

Auch eine Firma ohne Tätigkeit hat Pflichten

Ein häufiges Missverständnis: „Die Firma hatte keine Tätigkeit, also muss ich nichts einreichen.” Falsch. Eine „ruhende” Gesellschaft (ohne Einnahmen und Ausgaben) hat weiterhin Meldepflichten — etwa die Abgabe von Nullerklärungen zu den Fristen und den Jahresabschluss. Das Versäumnis führt zu Sanktionen und kann mit der Zeit zur steuerlichen Inaktivierung der Firma führen, mit ernsten Folgen (bis zur Annullierung der Umsatzsteuernummer oder Haftung des Geschäftsführers). Wenn Sie eine Zeit lang keine Tätigkeit planen, besprechen Sie mit dem Buchhalter die Aussetzung der Tätigkeit beim Handelsregister — sie reduziert einen Teil der Pflichten, hebt sie aber nicht vollständig auf.

Besonderheiten für Firmen mit ausländischem Kapital

Für Investoren aus Deutschland, Österreich, Italien oder den Niederlanden, die in Rumänien eine Firma gründen, bringt das erste Jahr einige zusätzliche Themen. Geschäfte mit der Muttergesellschaft oder verbundenen Parteien unterliegen den Regeln zu Verrechnungspreisen und können eine Dokumentation erfordern. Gewinnrückführungen (Dividenden) und grenzüberschreitende Zahlungen werden im Licht der Doppelbesteuerungsabkommen geprüft, um die reduzierten Quellensteuersätze korrekt anzuwenden. Zudem verlangt die Berichterstattung an die Muttergesellschaft oft die Abstimmung zwischen rumänischen und konzerninternen Rechnungslegungsstandards. Hier macht ein mit internationaler Klientel vertrauter Buchhalter den Unterschied. Erfahren Sie mehr darüber, wie wir ausländische Investoren unterstützen.

Wie Conta Fiscal Ihre Firma auf solide Grundlagen stellt

Ein korrekter Start bedeutet weniger kostspielige Korrekturen später. Bei Conta Fiscal, CECCAR-Mitglieder seit 2004, richten wir die Buchhaltungsstruktur Ihrer Firma vom ersten Tag an ein: Wir wählen gemeinsam auf Basis einer Simulation das optimale Steuerregime, klären den Umsatzsteuerstatus, registrieren Sie im SPV und richten die e-Rechnung ein. Für Firmen mit ausländischem Kapital sprechen wir direkt Deutsch, Englisch oder Italienisch und betreuen die Beziehung zur Muttergesellschaft und die Steuerabkommen.

Wenn Sie gerade eine Firma gegründet haben oder es planen, kontaktieren Sie uns für ein erstes Gespräch. Wir stellen das erste Jahr auf ein solides Fundament, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können — nicht auf Steuerfristen.

Häufige Fragen

Wann muss die Buchhaltung einer neuen Firma beginnen?

Ab dem ersten Monat nach der Eintragung ins Handelsregister. Die steuerlichen und Meldepflichten beginnen sofort, auch wenn noch keine Rechnung ausgestellt wurde.

Was ist für eine neue Firma besser: Kleinstunternehmen oder Gewinnsteuer?

Das hängt von Tätigkeit, geschätztem Umsatz und Kostenstruktur ab. Das Kleinstunternehmen begünstigt Firmen mit geringen Kosten, die Gewinnsteuer solche mit hohen Kosten. Ideal ist eine Vergleichssimulation vor der Wahl.

Ist eine neue Firma automatisch umsatzsteuerpflichtig?

Nein. Die Registrierung zur Umsatzsteuer wird bei Überschreiten der Befreiungsgrenze verpflichtend, kann aber auch freiwillig von Anfang an erfolgen, besonders bei hohen Investitionen oder EU-Geschäften.

Muss ich Erklärungen einreichen, wenn die Firma keine Tätigkeit hat?

Ja. Auch eine Firma ohne Einnahmen und Ausgaben hat Meldepflichten, einschließlich Nullerklärungen und Jahresabschluss. Das Versäumnis führt zu Sanktionen und Risiko der steuerlichen Inaktivierung.

Was ist e-Rechnung und wann nutze ich sie?

e-Rechnung (RO e-Factura) ist das nationale System der elektronischen Rechnungsstellung über ANAF, verpflichtend im B2B- und B2G-Bereich. Eine neue Firma muss ab der ersten Rechnung dazu bereit sein.

Was ist bei Firmen mit ausländischem Kapital besonders zu beachten?

Vor allem Verrechnungspreise bei Geschäften mit der Muttergesellschaft, Doppelbesteuerungsabkommen bei Dividenden und grenzüberschreitenden Zahlungen sowie die Abstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des Konzerns.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuerberatung dar. Für Ihren konkreten Fall kontaktieren Sie uns.
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