Die Geschäftsidee steht, der Businessplan ist skizziert, vielleicht gibt es sogar schon die ersten Kunden. Ein Hindernis wirkt jedoch abschreckend: die Bürokratie in einem fremden Land. Die gute Nachricht ist, dass die Gründung einer rumänischen SRL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vergleichbar mit der deutschen GmbH) kein undurchdringliches Labyrinth ist, sondern ein Verfahren mit klar definierten Schritten. Entscheidend ist zu wissen, welche Unterlagen zur Firmengründung in Rumänien Sie in welcher Reihenfolge benötigen.
Das rumänische Handelsregister (ONRC) prüft ein Standarddossier. Ist dieses vollständig und korrekt zusammengestellt, erfolgt die Eintragung schnell, oft innerhalb weniger Werktage. Fehlt eine Unterschrift, ein CAEN-Code oder ein Nachweis, kommt das Dossier mit Beanstandungen zurück und Sie verlieren wertvolle Zeit. Dieser Leitfaden erklärt Punkt für Punkt, welche Dokumente Sie für eine SRL brauchen und was nach der Eintragung folgt.
Für ausländische Investoren aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist zusätzlich relevant, wie die neue rumänische Gesellschaft mit der Muttergesellschaft verzahnt wird und welche Rolle das Doppelbesteuerungsabkommen spielt.
1. Reservierung des Firmennamens beim Handelsregister
Der erste offizielle Schritt ist die Wahl und Reservierung des Namens. Ohne genehmigten Namen kann der Gesellschaftsvertrag nicht eingereicht werden. Die Reservierung erfolgt online über das ONRC-Portal; das System prüft automatisch, ob der gewünschte Name verfügbar oder einem bestehenden zu ähnlich ist.
Wir empfehlen, drei Namensvarianten in der Reihenfolge Ihrer Präferenz vorzubereiten. Wird die erste abgelehnt, geht es ohne erneuten Anlauf mit der nächsten weiter. Der Reservierungsnachweis ist zeitlich begrenzt gültig, deshalb sollten Sie zügig mit dem restlichen Dossier fortfahren.
2. Der Gesellschaftsvertrag — das Herzstück des Dossiers
Der Gesellschaftsvertrag (actul constitutiv) definiert die Gesellschaft. Er ist gewissermaßen die „Verfassung“ Ihrer Firma und muss zwingend folgende Elemente enthalten:
- Angaben zu den Gesellschaftern — natürliche oder juristische Personen, die Geschäftsanteile halten;
- Geschäftsführer — wer die Firma rechtlich vertritt und mit welchen Befugnissen;
- Unternehmensgegenstand — eine Haupttätigkeit und optional Nebentätigkeiten, ausgedrückt durch CAEN-Codes (rumänische Branchenklassifikation);
- Stammkapital — Höhe und Verteilung der Anteile;
- Firmensitz — die offizielle Adresse;
- Dauer der Gesellschaft sowie Regelung der Gewinn- und Verlustverteilung.
Die Wahl der CAEN-Codes verdient besondere Aufmerksamkeit. Der Hauptcode bestimmt die Kerntätigkeit, und einige Codes erfordern zusätzliche Genehmigungen. Es ist einfacher, gleich alle voraussichtlich benötigten Nebencodes anzugeben, als den Gesellschaftsvertrag später zu ändern.
3. Der Firmensitz — Nachweis des Nutzungsrechts
Jede Firma braucht eine offiziell angemeldete Adresse. Für den Firmensitz müssen Sie ein Dokument vorlegen, das das Nutzungsrecht an den Räumlichkeiten belegt:
- eine Eigentumsurkunde, wenn die Räume Ihnen gehören;
- einen Mietvertrag oder Leihvertrag (unentgeltliche Nutzung), wenn die Räume jemand anderem gehören.
Zwei Punkte werden häufig übersehen. Erstens: Liegt der Sitz in einem Wohnhaus, kann die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und der direkten Nachbarn erforderlich sein, besonders wenn dort tatsächlich Geschäftstätigkeit stattfindet. Zweitens: Mehrere Firmen an derselben Adresse sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Prüfen Sie diese Anforderungen rechtzeitig.
4. Unterlagen der Gesellschafter und Geschäftsführer
Für jede beteiligte Person werden gültige Ausweisdokumente benötigt. Hier ist eine wichtige Unterscheidung zu treffen:
| Situation | Erforderliche Unterlagen (orientierend) |
|---|---|
| Gesellschafter / Geschäftsführer — rumänische natürliche Person | Gültiger Ausweis; Unterschriftsprobe; ggf. eidesstattliche Erklärungen |
| Gesellschafter / Geschäftsführer — ausländische natürliche Person | Reisepass oder Ausweis; oft beglaubigte Übersetzung; gesetzlich vorgeschriebene Erklärungen |
| Gesellschafter — juristische Person (Muttergesellschaft) | Nachweise über die Existenz der Muttergesellschaft, Gesellschafterbeschluss zur Beteiligung, Vollmacht für den Vertreter |
Für ausländische Gesellschafter sind häufig beglaubigte Übersetzungen, die Apostille für im Ausland ausgestellte Dokumente sowie zusätzliche Erklärungen erforderlich. Gerade hier macht ein lokaler Partner den Unterschied, der sowohl das ONRC-Verfahren als auch die sprachlichen Anforderungen kennt. Wir begleiten regelmäßig Investoren aus dem deutschsprachigen Raum — sehen Sie, wie wir helfen.
5. Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals
Das Stammkapital ist der Betrag, mit dem die Gesellschafter die Firma bei Gründung ausstatten. Das rumänische Recht erlaubt ein niedriges Mindeststammkapital für eine SRL, doch die konkrete Höhe kann die Wahrnehmung durch Geschäftspartner beeinflussen. Den Nachweis der Einzahlung erhalten Sie bei einer Bank, wo Sie ein Konto eröffnen und den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Betrag einzahlen.
Hinweis zu Zahlen: Schwellenwerte und Sätze (Mindestkapital, Mehrwertsteuergrenzen, Gebühren) können sich jährlich ändern. Die Angaben in diesem Artikel sind für 2026 orientierend; prüfen Sie stets die zum Gründungszeitpunkt geltenden Werte.
6. Was nach der Eintragung beim ONRC folgt
Nach Genehmigung stellt das ONRC die Eintragungsurkunde (mit der Steuernummer CUI) und die Feststellungsbescheinigung aus. Damit existiert die Firma rechtlich. Das Verwaltungsverfahren endet hier jedoch nicht:
- Umsatzsteuerliche Registrierung (TVA) — verpflichtend bei Überschreiten der gesetzlichen Grenze oder optional auf Antrag; erfordert ein separates Dossier bei der Steuerbehörde ANAF;
- Wahl des Besteuerungsregimes — Kleinstunternehmen oder Gewinnsteuer, je nach Umsatz und Tätigkeit;
- Digitale Meldepflichten — e-Factura (elektronische Rechnung), SAF-T und ggf. e-Transport, für immer mehr Firmen verpflichtend;
- Registrierung als Arbeitgeber, falls Sie Mitarbeiter beschäftigen, samt Lohnabrechnung und Beiträgen.
Für ausländische Gruppen ist außerdem die Abstimmung mit der Muttergesellschaft und dem Doppelbesteuerungsabkommen zentral — etwa bei Gewinnausschüttungen und der Vermeidung einer doppelten Besteuerung. Entdecken Sie unser vollständiges Angebot an Buchhaltungs- und Steuerberatungsleistungen.
Fazit: ein korrektes Dossier, ein sauberer Start
Die Gründung einer SRL ist unkompliziert, wenn Sie die Unterlagen in der richtigen Reihenfolge angehen: Name reservieren, Gesellschaftsvertrag mit Gesellschaftern, CAEN-Codes, Kapital und Sitz aufsetzen, Personendokumente sammeln, Sitz und Kapital nachweisen und dann einreichen. Der Unterschied zwischen einer schnellen und einer verzögerten Eintragung liegt im Detail.
Conta Fiscal erstellt das komplette Gründungsdossier, berät Sie bei der Wahl der CAEN-Codes und des Steuerregimes und übernimmt anschließend die laufende Buchhaltung. Kontaktieren Sie uns und wir bringen Ihre Firma sauber auf den Weg.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Gründung einer SRL in Rumänien?
Bei vollständigem und korrektem Dossier erfolgt die Eintragung beim Handelsregister in der Regel innerhalb weniger Werktage. Verzögerungen entstehen fast immer durch fehlende oder falsch ausgefüllte Unterlagen.
Welches Mindeststammkapital brauche ich für eine SRL?
Das rumänische Recht erlaubt ein niedriges Mindeststammkapital für eine SRL. Höhe und Einzahlungsmodalitäten können variieren, prüfen Sie daher den zum Gründungszeitpunkt geltenden Wert und wählen Sie einen zum Firmenprofil passenden Betrag.
Welche zusätzlichen Unterlagen braucht ein ausländischer Gesellschafter?
Für ausländische Gesellschafter können beglaubigte Übersetzungen, die Apostille für im Ausland ausgestellte Dokumente sowie gesetzlich vorgeschriebene Erklärungen erforderlich sein. Ein lokaler Partner mit ONRC-Erfahrung vereinfacht den Prozess erheblich.
Spielt das Doppelbesteuerungsabkommen bei der Gründung eine Rolle?
Bei der Eintragung selbst kaum, aber sehr wohl bei der späteren Struktur: Gewinnausschüttungen an die Muttergesellschaft im Ausland werden durch das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Eine frühzeitige Beratung lohnt sich.
Muss ich mich sofort umsatzsteuerlich (TVA) registrieren?
Nicht zwingend. Die TVA-Registrierung wird bei Überschreiten der gesetzlichen Grenze verpflichtend, kann aber auch optional beantragt werden. Die Wahl hängt von Tätigkeit und Kundenkreis ab; wir beraten Sie zur günstigsten Variante.