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Leistung

Umsatzsteuererklärung und -meldungen

Wir erstellen und reichen die USt-Erklärung (300) und die zugehörigen Meldungen (394, 390) fristgerecht ein, mit korrekt berechneter USt.

Umsatzsteuer, Monat für Monat, ohne Fehler

USt-pflichtige Unternehmen müssen regelmäßig die USt-Erklärung (300) einreichen, die die zu zahlende oder zu erstattende USt festlegt, plus die Informationsmeldungen 394 (inländische Vorgänge) und 390 (innergemeinschaftliche). Ein Fehler bedeutet Bußgelder und zunehmend eine e-TVA-Konformitätsmitteilung.

Was wir für Sie tun

  • Erfassung der Vor- und Umsatzsteuer;
  • Berechnung der zu zahlenden oder zu erstattenden USt;
  • Erstellung und Einreichung der Erklärung 300;
  • Informationsmeldungen 394 und 390;
  • Abstimmung mit e-Factura und Buchhaltung;
  • Vorabprüfung zur Vermeidung von e-TVA-Mitteilungen.

Warum Conta Fiscal

Wir stimmen die USt-Erklärung mit e-Factura und der vorausgefüllten Erklärung ab, um Differenzen und das Risiko einer Mitteilung zu minimieren.

Häufige Fragen

Monatlich oder vierteljährlich je nach festgelegter Steuerperiode. Wir erstellen und reichen sie fristgerecht ein.

394 meldet Vorgänge mit inländischen Partnern, 390 innergemeinschaftliche. Wir erstellen sie abgestimmt mit der USt-Erklärung.

Durch Abstimmung der Erklärung mit e-Factura und der vorausgefüllten Erklärung. Wir prüfen Differenzen vorab.

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