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Steuerliche Anreize für IT-Unternehmen in Rumänien

Leitfaden zu den Steuervorteilen für IT-Unternehmen in Rumänien: Befreiungen für die Softwareentwicklung, Anreize für Forschung und Entwicklung sowie die Voraussetzungen.

3 Februar 2026 · Ratgeber

Cluj-Napoca (Klausenburg) zählt neben Bukarest zu den wichtigsten IT-Standorten Mittel- und Osteuropas. Das lokale Ökosystem umfasst rumänische Unternehmen, Tochtergesellschaften internationaler Gruppen und zahlreiche Start-ups, die von Investoren aus Deutschland, Österreich, Italien oder den Niederlanden gegründet wurden. Für all diese ist die steuerliche Förderung ein konkreter Wettbewerbsfaktor: Sie kann die Personalkosten deutlich senken und die Liquidität verbessern.

Gleichzeitig gehört dieser Bereich zu den volatilsten der rumänischen Steuergesetzgebung. Voraussetzungen, Höchstgrenzen und sogar die Existenz einzelner Vergünstigungen haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Jede unternehmerische Entscheidung, die auf diesen Vorteilen beruht, muss daher auf der jeweils geltenden Gesetzeslage basieren.

In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten Mechanismen, die Kategorien der Förderung und vor allem, was Sie als Geschäftsführer prüfen müssen, bevor Sie eine Befreiung anwenden.

Was „steuerliche Förderung“ im IT-Bereich bedeutet

Der Begriff umfasst mehrere unterschiedliche Instrumente, die nicht verwechselt werden dürfen:

  • Befreiung von der Lohnsteuer für bestimmte Arbeitnehmergruppen (etwa in der Softwareentwicklung oder in Forschung und Entwicklung);
  • Zusätzliche Abzüge bei der Körperschaftsteuer für F&E-Aufwendungen;
  • Körperschaftsteuerbefreiung für Steuerpflichtige, die ausschließlich Forschung, Entwicklung und Innovation betreiben, unter bestimmten Bedingungen;
  • Allgemeine Besteuerungsregime (Kleinstunternehmen, Körperschaftsteuer), die zwar keine „IT-Vergünstigung“ sind, die Steuerlast eines Technologieunternehmens aber stark beeinflussen.

Jedes Instrument hat eigene Voraussetzungen und eine eigene Rechtsgrundlage. Ein Unternehmen kann für das eine berechtigt sein, für das andere jedoch nicht.

Befreiung für die Softwareentwicklung

Fast zwei Jahrzehnte lang war die bekannteste Vergünstigung die Befreiung von der Einkommensteuer (Standardsatz 10 %) für Arbeitnehmer in der Softwareentwicklung. Der Mechanismus gilt nicht automatisch: Unternehmen und Arbeitnehmer müssen gleichzeitig eine Reihe von Bedingungen erfüllen, die durch gemeinsamen Ministerialerlass festgelegt werden.

Die klassischen Voraussetzungen betrafen in der Regel:

  • Art der Tätigkeit — der Arbeitnehmer muss tatsächlich eine Position aus einer Liste förderfähiger Berufe (z. B. Programmierer, Analyst, Software-Systemingenieur) gemäß den rumänischen Berufscodes (COR) ausüben;
  • Qualifikation — in der Regel ein Hochschulabschluss in einem einschlägigen Bereich (Informatik, Automatisierungstechnik, Mathematik) oder Studierendenstatus;
  • Unternehmensgegenstand — das Unternehmen muss tatsächlich Einnahmen aus der Softwareentwicklung erzielen, oft über einem Mindestbetrag je befreitem Arbeitnehmer;
  • Dokumentation — ein Nachweisdossier, das die tatsächliche Softwareentwicklung belegt (Vertrag, Stellenbeschreibung, Projektunterlagen).

Wichtig: Zwischen 2023 und 2025 wurde diese Befreiung wiederholt geändert — Einführung einer monatlichen Obergrenze, oberhalb derer besteuert wurde, dann weitere Einschränkungen. Behandeln Sie die Befreiung daher nicht als dauerhaft gegeben. Zum Zeitpunkt der Erstellung (2026) sind die Regeln und etwaige Obergrenzen anhand der geltenden Gesetzeslage zu prüfen, bevor sie auf die Lohnabrechnung angewendet werden.

Anreize für Forschung und Entwicklung (F&E)

Neben den Lohnbefreiungen können Unternehmen mit F&E-Projekten Vorteile bei der Körperschaftsteuer nutzen. Die beiden wichtigsten Mechanismen sind:

  1. Zusätzlicher Abzug — ein zusätzlicher Prozentsatz der förderfähigen F&E-Aufwendungen wird bei der Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses abgezogen, zusätzlich zum üblichen Abzug;
  2. Beschleunigte Abschreibung von Geräten und Ausrüstung für F&E-Tätigkeiten.

Zudem besteht eine Körperschaftsteuerbefreiung für Steuerpflichtige, die ausschließlich Forschung, Entwicklung und Innovation betreiben, anwendbar in den ersten Jahren nach Gründung unter den im Steuergesetzbuch vorgesehenen Bedingungen.

Der entscheidende Unterschied zur Lohnbefreiung: F&E-Anreize erfordern eine strenge technische Dokumentation. Das Projekt muss der steuerlichen Definition von F&E entsprechen (Neuheitselement, technologische Unsicherheit), und die Aufwendungen müssen gesondert ausgewiesen und mit Projektunterlagen belegt werden.

Orientierende Vergleichstabelle

Vergünstigung Typischer Vorteil Zielgruppe Zu dokumentieren
Befreiung Softwareentwicklung Reduzierung der Lohnsteuer Arbeitnehmer in förderfähigen Berufen Abschluss, Stellenbeschreibung, Projektdossier
Zusätzlicher F&E-Abzug Geringere Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer Unternehmen mit F&E-Projekten Projektdefinition, gesonderte Kostenerfassung
Befreiung F&E ausschließlich Körperschaftsteuerbefreiung (erste Jahre) Unternehmen ausschließlich in F&E und Innovation Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen

Hinweis: Prozentsätze, Höchstgrenzen und Fristen ändern sich häufig. Die Tabelle ist orientierend; prüfen Sie stets den für das jeweilige Steuerjahr geltenden Wert.

Relevanz für ausländisch kontrollierte Unternehmen

Für deutsche und österreichische Investoren ergibt sich ein doppelter Aspekt. Erstens verbessern die Vergünstigungen die lokale Rentabilität und beeinflussen damit die Berichterstattung an die Muttergesellschaft. Zweitens sind steuerfreie oder begünstigte Einkünfte im Rahmen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens korrekt zu behandeln, damit auf Ebene der Gruppe keine unerwarteten Effekte entstehen. Wir empfehlen, die steuerlichen Anreize von Beginn an in die Konzernberichterstattung und in die Verrechnungspreispolitik einzubeziehen. Gerade bei Tochtergesellschaften, deren Personal zu einem großen Teil in der Softwareentwicklung tätig ist, kann eine korrekt angewandte Befreiung die effektive Steuerbelastung des rumänischen Standorts spürbar senken – vorausgesetzt, das Nachweisdossier hält einer Prüfung stand. Eine frühzeitige Abstimmung zwischen lokaler Buchhaltung und Konzernsteuerabteilung vermeidet spätere Korrekturen und Doppelerfassungen.

Die Einordnung erfolgt nicht automatisch

Der häufigste Fehler ist die Anwendung einer Befreiung, „weil das Unternehmen ein IT-Unternehmen ist“. Keine Vergünstigung funktioniert so. Jeder Vorteil setzt voraus:

  • Prüfung jeder Voraussetzung je Arbeitnehmer oder je Projekt;
  • Erstellung und Aufbewahrung eines vollständigen Nachweisdossiers;
  • korrekte Abbildung in Lohnabrechnung, Steuererklärungen und Buchführung;
  • regelmäßige Neubewertung bei Gesetzesänderungen.

Bei einer Prüfung liegt die Beweislast beim Unternehmen. Eine fehlerhafte Anwendung kann Nachzahlungen, Zinsen und Strafen auslösen.

Wie Conta Fiscal Sie unterstützt

Unser Team, seit 2004 Mitglied der CECCAR, prüft die Berechtigung Ihres Unternehmens für die geltenden Steuervorteile, erstellt das Nachweisdossier und integriert die Befreiungen korrekt in Lohnabrechnung und Steuerberichterstattung. Wir arbeiten regelmäßig mit ausländisch kontrollierten Unternehmen. Entdecken Sie unsere Leistungen oder erfahren Sie, wie wir helfen.

Für eine Bewertung Ihrer konkreten Situation kontaktieren Sie uns.

Häufige Fragen

Profitiert jedes IT-Unternehmen automatisch von Steuervorteilen?

Nein. Die Vergünstigungen gelten nur, wenn präzise Voraussetzungen je Arbeitnehmer oder Projekt erfüllt sind und ein Nachweisdossier vorliegt.

Welche Voraussetzungen muss ein Arbeitnehmer für die Softwarebefreiung erfüllen?

In der Regel einen förderfähigen Beruf gemäß den COR-Codes, einen einschlägigen Hochschulabschluss und die dokumentierte tatsächliche Mitwirkung an der Softwareentwicklung.

Lassen sich Lohnbefreiung und F&E-Anreize kombinieren?

Ja, es sind eigenständige Instrumente mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Ein Unternehmen kann bei Erfüllung der jeweiligen Bedingungen gleichzeitig berechtigt sein.

Wie oft ändern sich diese Vergünstigungen?

Sehr häufig. Allein zwischen 2023 und 2025 wurde die IT-Befreiung mehrfach geändert. Wir empfehlen, vor jeder Anwendung die geltende Gesetzeslage zu prüfen.

Was bedeutet das für die Berichterstattung an die Muttergesellschaft?

Begünstigte Einkünfte müssen im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens korrekt behandelt werden, um unerwartete Effekte auf Gruppenebene zu vermeiden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuerberatung dar. Für Ihren konkreten Fall kontaktieren Sie uns.
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