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PFA oder SRL — welche Rechtsform in Rumänien?

PFA oder SRL ist eine der ersten Entscheidungen jedes Unternehmers in Rumänien. Wir vergleichen Besteuerung, Haftung, Kosten und Flexibilität — besonders für ausländische Investoren.

7 April 2026 · Ratgeber

Die Wahl zwischen PFA und SRL gehört zu den ersten Entscheidungen jedes Unternehmers in Rumänien — und sie wirkt sich über Jahre aus: auf die Besteuerung, auf die Haftung für Schulden und auf die Möglichkeit, das Unternehmen wachsen zu lassen. Die gute Nachricht: Es gibt keine allgemeingültige Antwort. Die richtige Rechtsform hängt von Ihren Zahlen, Ihrer Tätigkeit und Ihren mittelfristigen Plänen ab.

Die PFA (Persoană Fizică Autorizată) ist das rumänische Pendant zum selbstständigen Einzelunternehmer. Die SRL (Societate cu Răspundere Limitată) entspricht der deutschen GmbH beziehungsweise der österreichischen GmbH — eine eigenständige juristische Person mit beschränkter Haftung. Für Investoren aus Deutschland und Österreich ist gerade dieser Unterschied entscheidend.

Wichtig vorab: Steuersätze, Schwellenwerte und Grenzbeträge ändern sich in Rumänien häufig. Die nachstehenden Angaben sind Orientierungswerte für 2026 — bitte prüfen Sie stets den zum Entscheidungszeitpunkt geltenden Wert oder fordern Sie bei uns eine individuelle Simulation an.

PFA — einfach zu führen, aber mit Grenzen

Die PFA ist der direkteste Weg, in Rumänien selbstständig tätig zu werden. Sie wird schnell beim Handelsregister (ONRC) angemeldet, führt eine vereinfachte Buchhaltung und erlaubt es Ihnen, die erwirtschafteten Gewinne ohne zusätzliche Formalitäten zu entnehmen — der Gewinn gehört Ihnen direkt.

Die Besteuerung erfolgt in zwei Varianten:

  • Nach tatsächlichem Gewinn (Realsystem) — die Einkommensteuer wird auf den Nettogewinn (Einnahmen minus abzugsfähige Ausgaben) erhoben. Vorteilhaft bei hohen, belegbaren Ausgaben.
  • Nach Einkommensnorm (normă de venit) — für bestimmte Tätigkeiten legt der Staat ein pauschales Jahreseinkommen fest, auf das die Steuer berechnet wird, unabhängig vom tatsächlichen Verdienst.

Hinzu kommen die Sozialbeiträge CAS (Rente) und CASS (Gesundheit), die auf Grundlage bestimmter Schwellen zum Mindestlohn anfallen. Die tatsächliche Belastung hängt stark vom Jahreseinkommen ab. Anders als bei einer GmbH gibt es keine Trennung zwischen „Firmengeld“ und „Privatgeld“: Was nach Steuern und Beiträgen übrig bleibt, steht Ihnen unmittelbar zur Verfügung — was die PFA für kleine, überschaubare Tätigkeiten so unkompliziert macht.

Die zwei großen Nachteile der PFA: die Haftung mit dem Privatvermögen und bestimmte Tätigkeitsbeschränkungen. Zudem setzt die PFA in der Regel eine ansässige natürliche Person voraus — für ausländische Investoren daher meist ungeeignet.

SRL — Schutz, Glaubwürdigkeit und steuerliche Flexibilität

Die SRL ist eine von Ihnen getrennte juristische Person. Das ist der entscheidende Unterschied: Das Firmenvermögen ist vom Privatvermögen getrennt, und Sie als Gesellschafter haften grundsätzlich nur bis zur Höhe des Stammkapitals (mit gesetzlichen Ausnahmen, etwa bei Betrug).

Steuerlich bietet die SRL zwei Hauptregime:

  • Kleinstunternehmensbesteuerung (microîntreprindere) — ein reduzierter Satz auf den Umsatz, sofern die Firma die Schwellen- und Strukturbedingungen erfüllt. Einfach zu berechnen, fällt aber auch bei geringem Gewinn an.
  • Gewinnsteuer (impozit pe profit) — der Standardsatz auf den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben). Relevant oberhalb der Kleinstunternehmensschwelle oder bei hohen Ausgaben.

Bei der Entnahme von Geld als Dividende fällt zusätzlich Dividendensteuer an, je nach Schwellen ggf. auch CASS. Dieses „zweite Besteuerungsniveau“ sollten Sie einplanen: Firmengeld ist nicht automatisch Ihr Privatgeld.

Für ausländische Investoren ist die SRL fast immer die richtige Wahl: Sie erlaubt ausländische juristische Personen als Gesellschafter, Konzernstrukturen, konsolidierte Berichterstattung an die Muttergesellschaft und einen klaren Rahmen für die Doppelbesteuerungsabkommen. Sehen Sie sich unsere Leistungen an oder erfahren Sie, wie wir helfen können.

Direktvergleich: PFA vs. SRL

Kriterium PFA SRL
Rechtspersönlichkeit Nein (natürliche Person) Ja (eigenständige juristische Person)
Haftung Mit dem Privatvermögen Beschränkt auf das Stammkapital
Buchhaltung Vereinfacht Doppelte Buchführung
Besteuerung Nettogewinn oder Einkommensnorm Umsatz (Kleinstunternehmen) oder Gewinn
Geldentnahme Direkt, ohne Dividende Gehalt und/oder Dividende (zusätzlich besteuert)
Ausländische Gesellschafter Nicht möglich Ja
Glaubwürdigkeit Geringer Höher
Verwaltungsaufwand Niedrig Höher

Wie Sie richtig wählen

Vergleichen Sie nicht nur die Steuersätze, sondern die Gesamtkosten (Steuer plus Beiträge plus Verwaltungsaufwand) im Verhältnis zu dem Geld, das tatsächlich bei Ihnen ankommt. Einige Anhaltspunkte:

  1. Kleine Einnahmen, geringe Ausgaben, einfache Tätigkeit — die PFA reicht oft und ist günstiger.
  2. Höhere Einnahmen, belegbare Ausgaben, Mitarbeiter oder Wachstumspläne — die SRL ist meist vorteilhafter.
  3. Ausländische Investoren oder Konzernstrukturen — nahezu immer die SRL.

Ein häufig übersehener Punkt: Der spätere Wechsel von PFA zu SRL ist möglich, kostet aber Zeit und Geld. Denken Sie daher von Anfang an nicht nur an heute, sondern an die nächsten zwei bis drei Jahre.

Besonderheiten für Unternehmen mit ausländischem Kapital

Für Investoren aus Deutschland und Österreich, die eine Tochtergesellschaft oder eine eigenständige Aktivität in Rumänien aufbauen, spielt die Wahl der SRL nicht nur steuerlich eine Rolle. Sie ist auch die Grundlage für eine saubere Berichterstattung an die Muttergesellschaft, für die korrekte Anwendung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens und für Themen wie Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen. Hinzu kommen die rumänischen Digitalisierungspflichten — etwa e-Factura, SAF-T und e-Transport —, die eine ordnungsgemäße Buchhaltung und rechtzeitige Meldungen voraussetzen.

Gerade hier lohnt sich eine frühzeitige Beratung: Eine von Anfang an richtig aufgesetzte Struktur erspart Ihnen später Korrekturen, Nachzahlungen und unnötigen Aufwand — sowohl gegenüber dem rumänischen Fiskus als auch gegenüber dem Finanzamt im Heimatland.

Fazit

PFA oder SRL ist keine Frage mit fester Antwort, sondern eine Entscheidung, die auf Ihre Zahlen und Ziele abgestimmt werden muss. Die PFA punktet mit Einfachheit und niedrigen Kosten für kleine Tätigkeiten; die SRL mit Schutz, steuerlicher Flexibilität und Glaubwürdigkeit für wachsende Unternehmen — und ist für ausländische Investoren fast immer die richtige Struktur.

Benötigen Sie eine auf Ihre Situation zugeschnittene Analyse? Kontaktieren Sie uns für ein Gespräch und eine vergleichende PFA-vs-SRL-Simulation.

Häufige Fragen

Was ist günstiger, PFA oder SRL?

Das hängt von Einnahmen und Ausgaben ab. Bei kleinen Einnahmen ist die PFA im Verwaltungsaufwand günstiger. Oberhalb bestimmter Schwellen kann die SRL steuerlich vorteilhafter sein, auch wenn die Verwaltung aufwendiger ist.

Kann ein ausländischer Investor eine PFA in Rumänien gründen?

Die PFA setzt in der Regel eine ansässige natürliche Person voraus und hat Beschränkungen. Für ausländische Investoren ist die SRL die passende Form, da sie juristische Personen als Gesellschafter und Konzernstrukturen erlaubt.

Wie werde ich bei einer SRL besteuert, wenn ich Geld entnehme?

Geld kann als Gehalt oder als Dividende entnommen werden. Dividenden werden zusätzlich besteuert, je nach Schwellen kann auch CASS anfallen. Es gibt somit zwei Besteuerungsebenen: auf Firmenebene und bei der Entnahme.

Wie haftet man bei einer PFA?

Bei der PFA haften Sie für die Schulden aus der Tätigkeit auch mit Ihrem Privatvermögen. Bei der SRL ist die Haftung grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt, mit gesetzlichen Ausnahmen.

Kann ich später von PFA zu SRL wechseln?

Ja, der Wechsel ist möglich, erfordert jedoch die Gründung einer neuen Gesellschaft sowie Kosten und Verwaltungsschritte. Deshalb lohnt es sich, mittelfristige Pläne von Anfang an einzuplanen.

Entspricht die SRL der deutschen GmbH?

Ja, die SRL ist strukturell mit der deutschen und österreichischen GmbH vergleichbar: eine juristische Person mit beschränkter Haftung, geeignet für ausländische Gesellschafter und Konzernstrukturen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuerberatung dar. Für Ihren konkreten Fall kontaktieren Sie uns.
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