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Die Mehrwertsteuer-Schwelle: Wann Sie steuerpflichtig werden

Praktischer Leitfaden zur rumänischen Mehrwertsteuer-Schwelle: Wann die MwSt-Registrierung verpflichtend wird, was sich bei der Rechnungsstellung ändert und was das für Unternehmen mit ausländischem Kapital bedeutet.

9 Juni 2026 · Ratgeber

Für jeden Unternehmer in Rumänien – insbesondere für Investoren aus Deutschland und Österreich – ist der Übergang vom nicht steuerpflichtigen zum mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen einer der wichtigsten Momente im steuerlichen Leben der Gesellschaft. Es ist keine bloße Formalität: Er verändert die Rechnungsstellung, die Preiskalkulation, den Cashflow und den Umfang der monatlichen oder vierteljährlichen Meldungen.

Der zentrale Begriff ist die Mehrwertsteuer-Schwelle (rumänisch „plafon TVA“) – die Umsatzgrenze, unterhalb derer ein Unternehmen die Sonderregelung für Kleinunternehmer anwenden darf. Solange Sie unter dieser Schwelle bleiben, weisen Sie keine MwSt auf Ihren Rechnungen aus und reichen keine MwSt-Erklärung ein. Sobald Sie sie überschreiten, wird die MwSt-Registrierung verpflichtend, innerhalb strenger gesetzlicher Fristen.

In diesem Beitrag erklären wir, wie die Befreiungsschwelle funktioniert, was die Registrierungspflicht auslöst, was sich nach der Registrierung konkret ändert und wann eine freiwillige Registrierung sinnvoll ist. Ein Grundsatz vorweg: Die genauen Werte (Schwelle, MwSt-Sätze) werden regelmäßig per Gesetz geändert – wir nennen sie mit Bezugsjahr und empfehlen, den geltenden Wert zu prüfen.

Was ist die MwSt-Befreiungsschwelle

Die Sonderregelung für Kleinunternehmer erlaubt Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter einer bestimmten Grenze, ohne Erhebung von MwSt zu arbeiten. Die ausgestellte Rechnung enthält keine MwSt, dafür können Sie aber auch keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen abziehen.

Jahrelang lag die Befreiungsschwelle bei 300.000 Lei Jahresumsatz. Im Zuge der europäischen Reform der MwSt-Regelung für Kleinunternehmen hat Rumänien diese Schwelle auf 395.000 Lei angehoben, mit Wirkung ab der zweiten Jahreshälfte 2025. Da sich diese Werte ändern können, prüfen Sie bitte die geltende Schwelle zum Zeitpunkt Ihrer Berechnung.

Wichtig: Die Schwelle bezieht sich auf den erzielten Umsatz, nicht auf den Gewinn. Sie wird auf Kalenderjahresbasis berechnet und umfasst steuerpflichtige sowie unter bestimmten Bedingungen einige steuerfreie Umsätze. Die Überschreitung wird nach dem kumulierten Wert seit Jahresbeginn beurteilt.

Wann die Registrierung verpflichtend wird

Die Pflicht zur MwSt-Registrierung entsteht in dem Moment, in dem der Umsatz die Befreiungsschwelle überschreitet. Das Steuergesetzbuch sieht eine kurze Frist vor, in der der Registrierungsantrag bei der Finanzverwaltung ANAF eingereicht werden muss – in der Regel bis zum 10. des Folgemonats.

Der Zeitpunkt der Überschreitung ist entscheidend. Eine nicht rechtzeitig erkannte Überschreitung kann zu rückwirkend geschuldeter MwSt, Zinsen und Säumniszuschlägen führen. Die laufende Überwachung des Umsatzes ist daher keine Option, sondern Pflicht.

  • Pflichtregistrierung – bei Überschreitung der Befreiungsschwelle.
  • Freiwillige Registrierung – jederzeit möglich, auch unterhalb der Schwelle, wenn es vorteilhaft ist.
  • Registrierung für innergemeinschaftliche Umsätze – eine spezielle MwSt-Nummer, die für den Handel mit EU-Partnern relevant ist.

Was sich nach der Registrierung ändert

Mit der Registrierung entstehen neue Pflichten, aber auch Vorteile:

Aspekt Nicht MwSt-pflichtig MwSt-pflichtig
Ausgangsrechnung Ohne MwSt Mit MwSt zum geltenden Satz
Vorsteuer aus Einkäufen Nicht abziehbar (Kosten) Abziehbar (Vorsteuerabzug)
MwSt-Erklärung Keine Monatlich oder vierteljährlich
Informationsmeldungen Nein Meldung 394, für EU-Umsätze 390 (VIES)
Preis für nicht pflichtige Kunden Niedriger (ohne MwSt) Höher (inkl. MwSt)

Der Standard-MwSt-Satz in Rumänien lag jahrelang bei 19% und wurde ab 2025 auf 21% angehoben, begleitet von einer Neuordnung der ermäßigten Sätze. Da sich die Sätze per Gesetz ändern, behandeln Sie diese Prozentwerte mit Vorbehalt und prüfen Sie den geltenden Satz für jede Art von Ware oder Leistung.

Als Steuerpflichtiger weisen Sie MwSt auf jeder Rechnung aus, erhalten aber die auf Einkäufe gezahlte Vorsteuer zurück. Für Unternehmen mit ausländischem Kapital ist dies besonders relevant bei der Konzernberichterstattung und der Vermeidung der Doppelbesteuerung: Die MwSt ist ein durchlaufender Posten, der sauber vom ertragsteuerlichen Ergebnis zu trennen ist.

MwSt-Erklärung und zugehörige Meldungen

Nach der Registrierung sind die wichtigsten Meldepflichten:

  1. MwSt-Erklärung (Formular 300) – monatlich oder vierteljährlich; enthält Ausgangs-MwSt, Vorsteuer und den Saldo.
  2. Meldung 394 – Informationsmeldung über inländische Lieferungen und Einkäufe zwischen Steuerpflichtigen.
  3. Meldung 390 (VIES) – zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Umsätze, besonders wichtig für den Handel mit EU-Partnern.

Hinzu kommen die modernen Meldepflichten: e-Factura, SAF-T (D406) und gegebenenfalls e-Transport. Unsere Buchhaltungs- und Steuerberatungsleistungen umfassen die vollständige Einrichtung dieser Meldungen – auch für die Berichterstattung an die deutsche oder österreichische Muttergesellschaft.

Freiwillige Registrierung: wann sie sich lohnt

Die freiwillige MwSt-Registrierung, auch unterhalb der Schwelle, kann in bestimmten Fällen vorteilhaft sein:

  • Sie arbeiten überwiegend mit MwSt-pflichtigen Kunden – für sie ist die MwSt abziehbar, der Bruttopreis stört also nicht.
  • Sie haben hohe Einkäufe und Investitionen – Ausrüstung, Waren, Leistungen mit MwSt, die Sie als Steuerpflichtiger voll abziehen können.
  • Sie stehen am Anfang mit erheblichen Investitionen – Vorsteuer aus der Aufbauphase ist erstattungsfähig.

Verkaufen Sie hingegen vor allem an Privatpersonen oder nicht pflichtige Unternehmen, macht die MwSt Ihren Preis weniger wettbewerbsfähig. Die Entscheidung hängt von Ihrer Kunden- und Kostenstruktur ab – eine Analyse, die wir im Rahmen unserer Beratung für jedes Unternehmen individuell durchführen.

Warum die Überwachung der Schwelle zählt

Das häufigste Risiko für wachsende Unternehmen ist die nicht rechtzeitig erkannte Überschreitung der Schwelle. Die Folgen können teuer sein: rückwirkend geschuldete MwSt ab dem Zeitpunkt der eigentlich fälligen Registrierung, auch wenn sie den Kunden nie berechnet wurde, zuzüglich Zinsen und Säumniszuschlägen.

Deshalb ist die monatliche Überwachung des kumulierten Umsatzes ein Grundbestandteil unserer Buchhaltung. Bei Conta Fiscal überwachen wir die Schwelle laufend für unsere Mandanten und informieren sie frühzeitig, sodass Registrierung und Übergang geplant und nicht unter dem Druck einer Strafe improvisiert werden.

Möchten Sie genau wissen, in welche Regelung Ihr Unternehmen fällt und welche MwSt-Strategie optimal ist? Kontaktieren Sie uns für ein konkretes Gespräch. Wir analysieren Ihre Situation und schlagen die Lösung vor, die sowohl Ihre Compliance als auch Ihre Marge schützt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die MwSt-Schwelle in Rumänien?

Die Befreiungsschwelle lag bei 300.000 Lei Jahresumsatz und wurde ab der zweiten Jahreshälfte 2025 auf 395.000 Lei angehoben. Da sich die Werte ändern können, prüfen Sie bitte die geltende Schwelle zum Zeitpunkt der Berechnung.

Was passiert, wenn ich die Schwelle überschreite und mich nicht registriere?

Sie schulden MwSt ab dem Zeitpunkt der Überschreitung, auch wenn Sie sie den Kunden nicht berechnet haben. Die ANAF kann rückwirkend MwSt festsetzen, zuzüglich Zinsen und Säumniszuschlägen.

Kann ich mich freiwillig für die MwSt registrieren?

Ja. Die freiwillige Registrierung ist besonders vorteilhaft, wenn Sie mit MwSt-pflichtigen Kunden arbeiten oder hohe Einkäufe und Investitionen haben, deren Vorsteuer Sie abziehen möchten.

Welche Meldungen muss ich als MwSt-Pflichtiger einreichen?

Die wichtigsten sind die MwSt-Erklärung (Formular 300), die Informationsmeldung 394 und für innergemeinschaftliche Umsätze die zusammenfassende Meldung 390 (VIES), ergänzt durch e-Factura und SAF-T.

Ist die MwSt für Unternehmen mit deutschem Kapital anders?

Die Regeln sind gleich, aber die MwSt-Behandlung ist bei der Konzernberichterstattung und bei innergemeinschaftlichen Umsätzen mit der Muttergesellschaft besonders sorgfältig zu handhaben. Wir unterstützen bei der korrekten Abwicklung.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuerberatung dar. Für Ihren konkreten Fall kontaktieren Sie uns.
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