Wie Gewinne zu den Gesellschaftern gelangen
Der nach Steuern verbleibende Gewinn kann an die Gesellschafter als Dividende ausgeschüttet werden, jedoch nach genauen Regeln: nur bei vorhandenem Gewinn, mit Einbehalt einer Dividendensteuer und mit Zahlungsfristen. Für ausländische Gesellschafter greift das Doppelbesteuerungsabkommen.
Was wir für Sie tun
- Prüfung der gesetzlichen Ausschüttungsbedingungen;
- Berechnung und Einbehalt der Dividendensteuer;
- Erstellung der Ausschüttungsunterlagen;
- Anwendung des ermäßigten Abkommenssatzes für ausländische Gesellschafter;
- Meldung und fristgerechte Zahlung;
- Beratung zu vierteljährlichen Ausschüttungen.
Warum es zählt
Eine falsche Ausschüttung zieht Sanktionen nach sich. Für Gesellschafter aus Deutschland oder Österreich senkt die Anwendung des Abkommens die Quellensteuer.
Häufige Fragen
Auf ausgeschüttete Dividenden wird eine Quellensteuer erhoben. Für ausländische Gesellschafter kann der Satz durch das Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden.
Nur bei vorhandenem ausschüttbarem Gewinn unter Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen. Auch vierteljährliche Ausschüttungen sind möglich.
Durch Anwendung des Abkommens mit Ansässigkeitsbescheinigung kann der Quellensteuersatz reduziert werden. Wir verwalten die gesamte Dokumentation.