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Dividenden: Ausschüttung und Besteuerung in Rumänien

Praxisleitfaden zur Ausschüttung und Besteuerung von Dividenden in Rumänien: Voraussetzungen, Fristen, Quellensteuer und reduzierter Satz über das Doppelbesteuerungsabkommen.

26 Mai 2026 · Ratgeber

Die Dividende ist der Anteil am Gewinn eines Unternehmens, den die Gesellschafter oder Aktionäre für ihr investiertes Kapital erhalten. Sie ist die Belohnung der Eigentümer für das übernommene Risiko und für das im Unternehmen belassene Geld. Zwischen dem in der Bilanz ausgewiesenen Buchgewinn und dem Betrag, der tatsächlich auf dem Konto des Gesellschafters landet, liegt jedoch ein Weg mit strengen Regeln: Beschlüsse, Fristen, Einbehalt der Dividendensteuer und mitunter zusätzliche Beiträge.

Für deutsche und österreichische Investoren, die eine Tochtergesellschaft in Rumänien führen, ist das Thema besonders relevant. Wird die Dividende an eine Muttergesellschaft im Ausland gezahlt, kommen die Doppelbesteuerungsabkommen und das EU-Recht ins Spiel — und damit die Möglichkeit, die rumänische Quellensteuer erheblich zu senken oder ganz zu vermeiden. Wer die Regeln kennt, spart bares Geld; wer sie ignoriert, riskiert Nachzahlungen, Zinsen und Strafen.

In diesem Beitrag erklären wir Schritt für Schritt, wann und wie Dividenden ausgeschüttet werden dürfen, wer die Steuer berechnet und abführt, welcher Satz gilt und was sich ändert, wenn der Gesellschafter im Ausland steuerlich ansässig ist. Häufig geänderte Zahlen sind mit dem Bezugsjahr gekennzeichnet — prüfen Sie stets den zum Ausschüttungszeitpunkt gültigen Wert.

Was Dividenden sind und wann sie ausgeschüttet werden dürfen

Rechtlich ist die Dividende der auf jeden Gesellschafter entfallende Anteil am Nettogewinn, in der Regel im Verhältnis zur Beteiligung am Stammkapital (sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht). Der Grundsatz lautet: Dividenden werden ausschließlich aus tatsächlich vorhandenem Gewinn ausgeschüttet. Eine Ausschüttung aus dem Stammkapital oder ohne realen Buchgewinn ist nicht zulässig.

Zulässige Quellen für die Ausschüttung sind:

  • der Nettogewinn des abgeschlossenen Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses;
  • der Gewinnvortrag aus Vorjahren;
  • verfügbare, aus Gewinnen gebildete Rücklagen im gesetzlichen Rahmen.

Vor jeder Ausschüttung müssen Verlustvorträge ausgeglichen und die gesetzlichen Pflichtrücklagen gebildet werden. Erst der danach verbleibende Gewinn ist ausschüttungsfähig.

Jährliche Ausschüttung

Das klassische Modell ist die jährliche Ausschüttung. Nach Abschluss des Geschäftsjahres wird der Jahresabschluss aufgestellt und festgestellt, und die Gesellschafterversammlung beschließt die Gewinnverwendung. Die genehmigten Dividenden sind üblicherweise innerhalb von bis zu sechs Monaten nach Feststellung des Jahresabschlusses auszuzahlen; bei Überschreitung fallen Verzugszinsen an.

Vierteljährliche Ausschüttung

Das Gesetz erlaubt auch die vierteljährliche Ausschüttung während des Geschäftsjahres auf Grundlage von Zwischenabschlüssen. Das ist nützlich für Unternehmen mit gutem Cashflow. Wichtig: Die vierteljährliche Ausschüttung ist eine Vorauszahlung und muss nach Feststellung des Jahresabschlusses zwingend ausgeglichen werden. Wurde mehr als der tatsächliche Jahresgewinn ausgeschüttet, ist die Differenz zurückzuzahlen und die einbehaltene Steuer entsprechend zu korrigieren.

Berechnung und Einbehalt der Dividendensteuer

Die Dividendensteuer ist eine Steuer, die das ausschüttende Unternehmen berechnet, an der Quelle einbehält und an den Staatshaushalt abführt. Der Gesellschafter gibt für Dividenden aus einem rumänischen Unternehmen keine eigene Erklärung ab — das Unternehmen erledigt alles, und der Gesellschafter erhält den Nettobetrag.

  1. Die Gesellschafterversammlung beschließt eine Brutto-Dividende.
  2. Das Unternehmen wendet den geltenden Dividendensteuersatz auf den Bruttobetrag an.
  3. Die einbehaltene Steuer wird bis zur gesetzlichen Frist abgeführt (in der Regel bis zum 25. des Folgemonats nach Auszahlung; für beschlossene, aber bis Jahresende nicht ausgezahlte Dividenden bis zum 25. Januar des Folgejahres).
  4. Der Gesellschafter erhält die Netto-Dividende.

Der Satz der Dividendensteuer wurde in Rumänien in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Prüfen Sie für das Bezugsjahr 2026 den zum Ausschüttungszeitpunkt exakt gültigen Satz, da die Steuergesetzgebung kürzlich geändert wurde — verlassen Sie sich nicht auf einen gemerkten Satz aus Vorjahren. Eine gute Planung des Ausschüttungszeitpunkts lohnt sich; hier unterstützt Sie ein Steuerberater bei der Szenario-Bewertung.

Krankenversicherungsbeitrag (CASS)

Zusätzlich zur Dividendensteuer können in Rumänien steuerlich ansässige natürliche Personen den Krankenversicherungsbeitrag (CASS) schulden, wenn die kumulierten Jahreseinkünfte bestimmte, in Mindestlöhnen ausgedrückte Schwellen überschreiten. CASS wird auf die Bemessungsschwelle, nicht auf den vollen Betrag berechnet. Die Schwellen ändern sich häufig — prüfen Sie die für das jeweilige Jahr geltenden Werte. Dieser Beitrag betrifft in der Regel ansässige natürliche Personen, nicht ausländische Muttergesellschaften.

Aspekt Jährliche Ausschüttung Vierteljährliche Ausschüttung
Grundlage Festgestellter Jahresabschluss Zwischenabschluss
Ausgleich Nicht erforderlich Nach dem Jahresabschluss zwingend
Rückzahlungsrisiko Gering Besteht bei Überausschüttung
Steuereinbehalt Bei Auszahlung Bei jeder Ausschüttung, mit Endkorrektur

Ausländische Gesellschafter: Doppelbesteuerungsabkommen

Für Unternehmen mit ausländischem Kapital wird die Lage differenzierter. Ist der Gesellschafter — natürliche Person oder Muttergesellschaft — im Ausland steuerlich ansässig, etwa in Deutschland, Österreich, Italien oder den Niederlanden, können aus Rumänien gezahlte Dividenden sowohl in Rumänien (Quellenstaat) als auch im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Genau um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, bestehen die Doppelbesteuerungsabkommen, die Rumänien mit diesen Staaten geschlossen hat.

Das Abkommen legt in der Regel einen reduzierten Höchstsatz der in Rumänien einbehaltenen Quellensteuer für Dividenden fest (oft niedriger als der Inlandssatz). Voraussetzung für die Anwendung dieses reduzierten Satzes ist, dass der Dividendenempfänger dem rumänischen Zahler eine gültige, für das Zahlungsjahr ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung seiner Steuerbehörde vorlegt. Ohne diese Bescheinigung muss das rumänische Unternehmen den vollen Inlandssatz anwenden.

Für EU-Muttergesellschaften gilt zusätzlich die Mutter-Tochter-Richtlinie: Hält die Muttergesellschaft einen Mindestanteil am Kapital der rumänischen Tochter über einen ununterbrochenen Mindestzeitraum, können die Dividenden in Rumänien vollständig von der Quellensteuer befreit sein. Die Beteiligungsvoraussetzungen (Anteil und Dauer) müssen erfüllt und dokumentiert werden. Wir prüfen diese Konstellationen im Rahmen unserer steuerlichen Beratung und bereiten die erforderliche Dokumentation für die korrekte Anwendung der Befreiung oder des reduzierten Satzes vor.

  • Ansässigkeitsbescheinigung — Pflicht für den reduzierten Abkommenssatz;
  • Nachweis der Nutzungsberechtigung an den Dividenden;
  • Erfüllung der Voraussetzungen der Mutter-Tochter-Richtlinie (Beteiligungshöhe und -dauer) für die Befreiung;
  • Abstimmung mit der Buchhaltung der Muttergesellschaft zur korrekten Meldung des Ertrags im Ansässigkeitsstaat.

Häufige Fehler und Sanktionen

Die Dividendenausschüttung ist einer der am häufigsten geprüften Bereiche, und Fehler sind teuer. Die häufigsten Probleme:

  • Ausschüttung ohne realen Gewinn — Geldentnahme ohne Gewinn wird als andere Einkunftsart umqualifiziert, mit höherer Besteuerung;
  • Fehlender Gesellschafterbeschluss — die Dividende muss förmlich beschlossen, nicht nur überwiesen werden;
  • Falsch berechnete oder abgeführte Steuer — falscher Satz oder Fristüberschreitung, mit Verzugszinsen und Strafen;
  • Nicht ausgeglichene Quartalsausschüttung — Versäumnis der Korrektur nach dem Jahresabschluss;
  • Anwendung des reduzierten Satzes ohne gültige Ansässigkeitsbescheinigung — Risiko der nachträglichen Steuernachzahlung.

Eine korrekte Buchführung und vorausschauende Beratung schließen diese Risiken aus. Planen Sie Zeitpunkt und Dokumentation rechtzeitig. Sehen Sie, wie wir helfen, oder kontaktieren Sie uns direkt für eine Analyse Ihrer Situation.

Fazit

Dividenden sind der natürliche Weg, auf dem der Gewinn eines Unternehmens die Eigentümer erreicht, doch der Prozess verlangt Disziplin: realer Gewinn, Gesellschafterbeschluss, korrekte Berechnung der Dividendensteuer und Einhaltung der Fristen. Für ausländische Gesellschafter können Doppelbesteuerungsabkommen und die Mutter-Tochter-Richtlinie die Quellensteuer senken oder beseitigen — aber nur mit der richtigen Dokumentation, insbesondere der Ansässigkeitsbescheinigung.

Das Team von Conta Fiscal, CECCAR-Mitglied seit 2004 und spezialisiert auf Unternehmen mit ausländischem Kapital, begleitet Sie bei jedem Schritt. Kontaktieren Sie uns für eine korrekte, steuerlich optimierte Dividendenausschüttung ohne böse Überraschungen bei der Prüfung.

Häufige Fragen

Darf ich Dividenden ausschütten, wenn das Unternehmen keinen Gewinn hat?

Nein. Dividenden dürfen nur aus tatsächlichem Gewinn ausgeschüttet werden — Jahresgewinn, Gewinnvortrag oder aus Gewinnen gebildete Rücklagen. Eine Geldentnahme ohne Gewinn wird steuerlich umqualifiziert und kann sanktioniert werden.

Wer berechnet und führt die Dividendensteuer ab?

Das ausschüttende Unternehmen. Es berechnet die Dividendensteuer, behält sie an der Quelle ein und führt sie an den Staatshaushalt ab; der Gesellschafter erhält den Nettobetrag und gibt dafür keine eigene Erklärung ab.

Zahlt ein Gesellschafter aus Deutschland eine reduzierte Dividendensteuer?

Ja, mit einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung kann der reduzierte Satz aus dem Doppelbesteuerungsabkommen Rumänien-Deutschland angewendet werden. Für EU-Muttergesellschaften ist unter den Voraussetzungen der Mutter-Tochter-Richtlinie sogar die volle Befreiung möglich.

Was bedeutet die vierteljährliche Ausschüttung und der Ausgleich?

Die vierteljährliche Ausschüttung erfolgt auf Basis von Zwischenabschlüssen als Vorauszahlung. Nach Feststellung des Jahresabschlusses wird ausgeglichen: Wurde zu viel ausgeschüttet, ist die Differenz zurückzuzahlen und die Steuer zu korrigieren.

Welche Bescheinigung braucht die Muttergesellschaft für die Steuerbefreiung?

Eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung sowie der Nachweis, dass die Beteiligungsvoraussetzungen der Mutter-Tochter-Richtlinie (Mindestanteil und Mindesthaltedauer) erfüllt sind. Diese Unterlagen müssen dem rumänischen Zahler vorliegen.

Innerhalb welcher Frist müssen genehmigte Dividenden ausgezahlt werden?

In der Regel innerhalb von bis zu sechs Monaten nach Feststellung des Jahresabschlusses. Eine Überschreitung führt zu Verzugszinsen zugunsten der Gesellschafter.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuerberatung dar. Für Ihren konkreten Fall kontaktieren Sie uns.
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