Von allen Sanktionen, die einem Unternehmen in Rumänien drohen, gehören die Bußgelder nach dem Arbeitsgesetzbuch (Codul muncii) zu den empfindlichsten. Sie werden häufig pro Mitarbeiter berechnet, nicht pro Unternehmen, und in schweren Fällen kommen die vorübergehende Betriebsschließung sowie die ordnungswidrigkeiten- oder sogar strafrechtliche Verantwortung des Geschäftsführers hinzu. Eine unangekündigte Kontrolle der Arbeitsinspektion (ITM) kann aus einer bloßen Nachlässigkeit eine Rechnung über zehntausende Lei machen.
Für Investoren aus Deutschland und Österreich, die eine rumänische Tochtergesellschaft führen, ist das besonders relevant: Personalthemen werden aus der Ferne oft unterschätzt, und die rumänischen Fristen sind strenger als die deutschen. Die gute Nachricht: Anders als viele Steuerrisiken sind diese Bußgelder nahezu vollständig vermeidbar. Sie hängen nicht von auslegungsbedürftigen Normen ab, sondern von klaren Fristen und Formalitäten.
Dieser Beitrag erklärt die Sanktionsmechanismen, ihre Rangordnung nach Schwere und die konkreten Schritte, mit denen ein sorgfältiger Arbeitgeber sich absichert. Da die Bußgeldhöhen und Schwellenwerte regelmäßig per Gesetz aktualisiert werden, nennen wir Richtwerte und markieren, wo der zum Kontrollzeitpunkt geltende Wert zu prüfen ist.
Schwarzarbeit — der schwerste Verstoß
An der Spitze der Sanktionen steht die nicht angemeldete Arbeit (Schwarzarbeit). Das Gesetz definiert sie weit: Es geht nicht nur um das völlige Fehlen eines Vertrags, sondern auch um subtilere Konstellationen.
- Beschäftigung ohne schriftlichen Einzelarbeitsvertrag, der spätestens am Vortag des Arbeitsbeginns geschlossen sein muss.
- Beschäftigung ohne Übermittlung an das REVISAL-Register vor Aufnahme der Tätigkeit.
- Beschäftigung während einer Vertragsaussetzung.
- Beschäftigung über die vereinbarte Dauer hinaus bei Teilzeitverträgen (verdeckte Mehrarbeit).
- Graue Lohnzahlung — ein Teil des Lohns wird angemeldet, der Rest bar und unversteuert gezahlt.
Die Bußgelder für Schwarzarbeit zählen zu den höchsten im gesamten rumänischen Ordnungswidrigkeitenrecht und werden je festgestellter Person verhängt. Bei mehreren nicht angemeldeten Mitarbeitern summiert sich das schnell existenzbedrohend. Zusätzlich können die Inspektoren die Aussetzung des Betriebs anordnen; in wiederholten oder erschwerten Fällen droht strafrechtliche Verantwortung. Der Arbeitgeber muss zudem die Beiträge und Steuern für den gearbeiteten Zeitraum rückwirkend nachzahlen.
REVISAL — das Herz der Personal-Compliance
Das allgemeine Arbeitnehmerregister REVISAL ist das Instrument, mit dem der Staat in Echtzeit „sieht“, wer in Ihrem Unternehmen arbeitet. Die meisten vermeidbaren Bußgelder entstehen durch verspätete oder fehlerhafte Übermittlungen. Goldene Regel: Jedes Ereignis im Vertragsleben hat seine eigene Frist.
| Ereignis | Übermittlungsfrist an REVISAL |
|---|---|
| Einstellung (neuer Vertrag) | Spätestens am Vortag des Arbeitsbeginns |
| Änderung von Gehalt oder Funktion | Vor Wirksamwerden (in der Regel mind. einen Tag vorher) |
| Änderung der Arbeitszeit | Vor Wirksamwerden |
| Aussetzung / Wiederaufnahme | Kurzfristig nach dem Ereignis (geltende Frist prüfen) |
| Beendigung des Vertrags | Am Tag der Beendigung bzw. am folgenden Werktag |
Die Nichtübermittlung, verspätete Übermittlung oder Eingabe fehlerhafter Daten wird mit Bußgeldern belegt, die je betroffenem Mitarbeiter anfallen können. Unternehmen mit hoher Personalfluktuation (Gastronomie, Bau, Einzelhandel) tragen daher ein proportional höheres Risiko und brauchen einen disziplinierten Prozess.
Häufige REVISAL-Fehler
- Vertrag korrekt unterschrieben, aber nach Arbeitsbeginn ins REVISAL übermittelt — technisch Schwarzarbeit.
- Gehaltserhöhung abgerechnet, aber nicht fristgerecht ins Register eingetragen.
- Vertragsbeendigung nicht erfasst; der Mitarbeiter erscheint weiter als aktiv.
- Falsche persönliche Identifikationsnummer (CNP), was bei Kontrollen zu Unstimmigkeiten führt.
Fehlerhafte Verträge — fehlende Klauseln und Lohn unter Mindestlohn
Selbst bei aktuellem REVISAL bleibt ein schlecht erstellter Vertrag eine Sanktionsquelle. Das Arbeitsgesetzbuch schreibt Pflichtklauseln vor: Identität der Parteien, Arbeitsort, Funktion nach der rumänischen Berufsklassifikation (COR), Aufgaben, spezifische Risiken, Beginn, Dauer, Urlaub, Gehalt mit seinen Bestandteilen, Arbeitszeit und Kündigungsfristen.
Zwei häufige Fallen:
- Gehalt unter dem garantierten Bruttomindestlohn. Kein Vollzeitvertrag darf einen Lohn unter dem per Regierungsbeschluss festgelegten Minimum vorsehen. Der Mindestlohn wird regelmäßig (manchmal mehrmals jährlich) angepasst, daher ist der geltende Wert bei jeder Neuberechnung zu prüfen. Für Branchen wie das Baugewerbe gelten Sonderregeln.
- Fehlende Vorabinformation des Arbeitnehmers über die wesentlichen Elemente des Arbeitsverhältnisses sowie fehlende Aktualisierung per Nachtrag bei jeder Änderung.
Jeder dieser Verstöße hat sein eigenes Bußgeld. Ein regelmäßiges Audit der Personalakten deckt rechtzeitig Verträge ohne Nachtrag zur letzten Mindestlohnerhöhung auf — eine äußerst häufige Ursache für Non-Compliance, gerade bei ausländischen Tochtergesellschaften.
Weitere oft übersehene Sanktionen
- Keine Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden je Mitarbeiter (Zeiterfassung).
- Missachtung der wöchentlichen Ruhezeit, der Pausen oder Überschreitung der zulässigen Überstunden.
- Nichtgewährung des Urlaubs oder fehlende Abgeltung bei Beendigung.
- Fehlende Stellenbeschreibung oder Arbeitsschutzunterweisung (SSM).
- Nicht fristgerechte Lohnzahlung.
So vermeiden Sie die Bußgelder — eine Checkliste
- Vertrag unterschreiben und REVISAL mindestens einen Tag vor dem ersten Arbeitstag übermitteln — ausnahmslos.
- Vertragsgehalt gegen den zum Zeitpunkt geltenden Bruttomindestlohn prüfen.
- Alle Pflichtklauseln aufnehmen und bei jeder Änderung einen Nachtrag ausstellen.
- Monatliche Zeiterfassung sowie Überstunden- und Urlaubsnachweise führen.
- Mindestens einmal jährlich oder bei jeder Mindestlohnänderung ein Personal-Audit durchführen.
Hier zeigt sich der Wert eines spezialisierten Partners. In unseren Buchhaltungs- und Lohnabrechnungsleistungen übernehmen wir den gesamten Personalbereich: Erstellung und Aktualisierung der Verträge, fristgerechte REVISAL-Übermittlung, Lohn- und Beitragsberechnung sowie Fristenüberwachung — inklusive Reporting an die deutsche oder österreichische Muttergesellschaft. Sehen Sie auch, wie wir helfen.
Conta Fiscal ist eine seit 2004 im rumänischen Berufsverband CECCAR eingetragene Steuerberatungskanzlei in Cluj-Napoca mit über 20 Jahren Erfahrung und betreut regelmäßig Unternehmen mit ausländischem Kapital aus Deutschland, Österreich, Italien und den Niederlanden. Wenn Sie möchten, dass der Personalbereich Ihrer Gesellschaft einwandfrei ist, kontaktieren Sie uns.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den Vertrag am selben Tag ins REVISAL übermittle, an dem der Mitarbeiter beginnt?
Das gilt als Schwarzarbeit. Das Gesetz verlangt die Übermittlung spätestens am Vortag des Arbeitsbeginns — eine Übermittlung „am selben Tag“ kann das Höchstbußgeld pro Person auslösen.
Werden die Bußgelder pro Unternehmen oder pro Mitarbeiter verhängt?
Darf ich einen Teil des Lohns bar und inoffiziell zahlen?
Nein. Die „graue“ Lohnzahlung ist eine Form der Schwarzarbeit und Beitragshinterziehung. Es drohen Bußgelder, Steuernachzahlungen und in schweren Fällen strafrechtliche Verantwortung.
Was tue ich, wenn der Mindestlohn steigt, die alten Verträge aber den alten Wert enthalten?
Für jeden Vollzeitvertrag unter dem neuen Minimum ist ein Nachtrag zu erstellen und die Änderung vor Wirksamwerden ins REVISAL zu übermitteln. Ein jährliches Audit verhindert diese Non-Compliance.
Kann die ITM meinen Betrieb schließen?
Ja. Bei festgestellter Schwarzarbeit können die Inspektoren zusätzlich zum Bußgeld die Aussetzung des Betriebs bis zur Behebung anordnen.
Wie oft sollten Personalakten überprüft werden?
Idealerweise mindestens einmal jährlich und zwingend bei jeder Änderung des garantierten Bruttomindestlohns oder der Arbeitsgesetzgebung.