Änderungen in der Unternehmensführung
Die Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers, die Aufnahme eines neuen Gesellschafters oder der Austritt eines bestehenden müssen offiziell beim Handelsregister eingetragen werden. Ohne Eintragung wirken die Änderungen nicht gegenüber Dritten.
Was wir für Sie tun
- Erstellung des Gesellschafterbeschlusses und des Änderungsakts;
- Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern;
- Aufnahme oder Austritt von Gesellschaftern;
- Eintragung der Änderungen beim ONRC;
- Aktualisierung der Daten bei der ANAF.
Warum Conta Fiscal
Wir stellen sicher, dass jede Änderung korrekt dokumentiert und eingetragen ist, damit sie rechtliche Wirkung entfaltet.
Häufige Fragen
Ja, beim Handelsregister. Ohne Eintragung wirkt der Wechsel nicht gegenüber Dritten. Wir erstellen die Unterlagen und nehmen die Eintragung vor.
Durch Gesellschafterbeschluss, Änderungsakt und meist eine Abtretung oder Kapitalerhöhung. Wir übernehmen den gesamten Prozess.
In der Regel durch Gesellschafterbeschluss. Wir erstellen die Entscheidung und tragen Abberufung und Neubestellung ein.