Nicht jede Ausgabe senkt die Steuer
Ein häufiges Missverständnis: Geschäftsführer glauben, jede Ausgabe senke die Steuer. Tatsächlich senken nur steuerlich abzugsfähige Kosten — im Rahmen der Tätigkeit, mit Belegen — die Bemessungsgrundlage. Andere sind begrenzt abzugsfähig (Bewirtung, Fahrzeuge, Sponsoring), wieder andere gar nicht.
Was wir für Sie tun
- Korrekte Klassifizierung: abzugsfähig, begrenzt, nicht abzugsfähig;
- Prüfung der nötigen Belege;
- Korrekte Anwendung der Grenzen (Bewirtung, Reisen, Fahrzeuge);
- Behandlung von Sponsoring und zugehörigen Vergünstigungen;
- Vorbeugende Beratung bei größeren Ausgaben.
Warum es zählt
Eine fälschlich als abzugsfähig behandelte Ausgabe wird bei der Prüfung abgelehnt, mit Zusatzsteuer und Strafen. Wir sagen Ihnen vor der Ausgabe, wie sie steuerlich behandelt wird.
Häufige Fragen
Grundsätzlich die im Rahmen der Tätigkeit mit Belegen. Viele haben eigene Regeln oder Grenzen. Wir klassifizieren sie korrekt.
Begrenzt abzugsfähig, im gesetzlich vorgesehenen Prozentsatz. Wir wenden die Grenze korrekt an.
Das hängt von der Nutzung (rein geschäftlich oder gemischt) und der Kostenart ab. Es gibt Regeln zur teilweisen Abzugsfähigkeit, die wir korrekt anwenden.