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Leistung

Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Kosten

Wir klären, welche Kosten steuerlich abzugsfähig sind und mit welchen Belegen, damit Sie die Steuer legal senken, ohne Ablehnungsrisiko bei der Prüfung.

Nicht jede Ausgabe senkt die Steuer

Ein häufiges Missverständnis: Geschäftsführer glauben, jede Ausgabe senke die Steuer. Tatsächlich senken nur steuerlich abzugsfähige Kosten — im Rahmen der Tätigkeit, mit Belegen — die Bemessungsgrundlage. Andere sind begrenzt abzugsfähig (Bewirtung, Fahrzeuge, Sponsoring), wieder andere gar nicht.

Was wir für Sie tun

  • Korrekte Klassifizierung: abzugsfähig, begrenzt, nicht abzugsfähig;
  • Prüfung der nötigen Belege;
  • Korrekte Anwendung der Grenzen (Bewirtung, Reisen, Fahrzeuge);
  • Behandlung von Sponsoring und zugehörigen Vergünstigungen;
  • Vorbeugende Beratung bei größeren Ausgaben.

Warum es zählt

Eine fälschlich als abzugsfähig behandelte Ausgabe wird bei der Prüfung abgelehnt, mit Zusatzsteuer und Strafen. Wir sagen Ihnen vor der Ausgabe, wie sie steuerlich behandelt wird.

Häufige Fragen

Grundsätzlich die im Rahmen der Tätigkeit mit Belegen. Viele haben eigene Regeln oder Grenzen. Wir klassifizieren sie korrekt.

Begrenzt abzugsfähig, im gesetzlich vorgesehenen Prozentsatz. Wir wenden die Grenze korrekt an.

Das hängt von der Nutzung (rein geschäftlich oder gemischt) und der Kostenart ab. Es gibt Regeln zur teilweisen Abzugsfähigkeit, die wir korrekt anwenden.

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